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Country Versicherungswert???

 
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Mapu



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BeitragVerfasst am: 31.01.2006 11:50    Titel: Country Versicherungswert??? Antworten mit Zitat

Mahlzeit... Weiß hier vieleicht jemand, was der Country im Schadensfall für einen Zeitwert hat? Würde mich mal intressieren, wenn einen mal wer in den Karren fährt sieht´s doch bestimmt nicht so rosig aus. Mein Versicherungsverträter konnte mir leider auch nicht helfen. Die Versicherung orientiert sich doch bestimmt nicht am Marktwert? Macht es Sinn ein Wertgutachten erstellen zu lassen?

Gruß Maik
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Duke



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BeitragVerfasst am: 31.01.2006 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ,.. in der Regel wird der der Wiederbeschaffungswert zu grunde gelegt . Das heisst soviel wie ,..was kostet ein gleich ausgestatteter ,gleiche Laufleistung ,gleicher Zustand ,...auf dem Gebrauchtwagenmarkt .

Man muss allerdings auch aufpassen ,.. man wird dabei auch mal schnell mal über den Tisch gezogen von der Versicherung .
Es ist nie verkehrt hier und da mal den ungewöhnlich guten Zustand seines Wagens dokumentieren zu lassen .Das erspart manchmal auch unnötige Diskusionen mit der Versicherung .


Duke
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quattro-lisa



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BeitragVerfasst am: 01.02.2006 00:00    Titel: Bravo Duke Antworten mit Zitat

...besser hätte ich das nicht schreiben können Wink

Hast Du meine Karte, dann kannst Du sie da drann hängen. Wink Wink Smile

...@=ALLE: Idea immer schön den richtigen Sachverständigen hinzuziehen Exclamation Exclamation

Grüße

Q-L
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Country



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BeitragVerfasst am: 01.02.2006 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Also uber ein Wertgutachten sollte mann wirklich mal nachdenken,
Mal Q/L Fragen was so etwas kostet Rolling Eyes

@Duke:: Das Geräusch worüber wir geredet haben, war nur ein Blech an der Kardanwelle,,

Gruß Country
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quattro-lisa



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BeitragVerfasst am: 01.02.2006 01:59    Titel: ..alle Jahre wieder.. Antworten mit Zitat

Hallo Freunde des Country, das hatten wir schon mal das Tema.

Ich hab mir mal die Arbeit gemacht es aus dem "alten Forum" zu kopieren.

Viel Spass beim Lesen:

Von:
tropenfisch 04.03.2005 13:48 :

Aber hallo - Wertgutachten
Habe für meinen "Leichenwagen" im Jahre 2003 eines bei der DEKRA erstellen lassen.
Geprüft wurden dabei Laufleistung, Reifenzustand, Lackzustand, Zustand des gesamten Innenraumes, die Mechanik, Rost, etc.
Bilder wurden auch gemacht (aber wofür?). Bis das Gutachten fertig war, vergingen rund 3 bis 4 Wochen.

Im Gutachten selbst sind dann alle geprüften Positionen dokumentiert, und am Schluß wird dann der Verkaufswert (netto) ausgewiesen.

Ich weiß bloß nicht, wie es im Schadenfall dann mit der Regulierung aussieht: Zahlt die Versicherung dann wirklich den Betrag des Gutachtens ??? ((eingefügt von Q-L 01.02.06: NEIN, zahlen sie nicht!)
(der wert des Autos ändert sich ständig durch Gebrauch nach unten und durch Pflege und Wartung - sowie Marktlage nach OBEN!)


Gruß Sebastian



Von jojo 04.03.2005 14:07 :
Genau das ist die Frage!?
Kommt man im Schadenfall mit dem Gutachten gegenüber der Versicherung weiter. Lohnt die Investition


Von: Quattro-Lisa : 04.03.2005 17:44

Hier schreibt ein Bäcker und ein Country Orakel
Wertgutachten sind so eine Sache !!!

Es kommt darauf an, wofür Ihr die Gutachten braucht!

Wenn jemand sein Auto Kasko versichern will, ist ein Gutachten eine gute Sache, wenn dieses einer gefertigt hat, der von dem Auto eine Ahnung hat. ..und hier meine ich wirklich Ahnung! Ein solches Wertgutachten spiegelt den a: Händlereinkaufspreis oder b: den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges wieder.
Deshalb ist es auch wichtig, dem Sachverständigen genau zu sagen was- und wofür man es braucht.

*ich frage meine Kunden immer* !

-was die im grünen Kittel da so tun, ...?? -

Also, grundsätzlich : wenn Ihr Euer Auto Kasko versichern wollt, dann ein Gutachten.
Denn die Versicherung will ja auch meistens vorher wissen, was sie da versichern. Danach wird dann auch die Prämie festgestetz, die ja vom Versicherungswert - grade bei Liebhaberfahrzeugen, Oldis und jetzt auch Countrys- abhängig ist.

Wenn das Auto nur haftpflicht versichert ist, benötigt man grundsätzlich KEIN Wertgutachten. (Der Sachverständige "!!EURER!!" Wahl ist dann gefragt, den Wert korrekt am Markt zu ermitteln!!!

Hier reicht es aus, wenn der Fahrzeughalter etwas buch über sein Auto geführt hat. Das heißt, wenn er Verbesserungen am Auto durchgeführt hat, dass er sich Quittungen aufhebt oder ein paar Bilder macht, wenn er sein Auto restauriert und neu lackiert hat. (goldene Pleule mit Platin Kolben o.ä. investierte)

Das macht Ihr doch alle. Oder?

Im Falle eines Haftpflichtschadens, wenn Ihr also geschädigt wurdet, habt Ihr die freie Wahl des Sachverständigen. Dieser Sachverständige wird Euch den Schaden am Fahrzeug und den
Wiederbeschaffungswert ermittelt und muß auch noch von der Gegenseite bezahlt werden!

*Also, meine Adresse habt Ihr ja alle*!!!


Der Wiederbeschaffungswert, ist der Wert, den Ihr als Geschädigter am Markt aufwenden müßt, um ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem Händler zu erstehen.

!!Niemals einen von der Versicherung "geschikten SV" akzeptieren!!!
!!! Ihr selbst könnt den Sachverständigen bestimmen !!!

Hier ist der SV und auch Ihr gefordert. Er kann Euch nur das aufschreiben und bescheinigen, was Ihr ihm an die Hand gebt.

(...also, niemals den Sachverständigen allein ans Auto lassen, immer dabei stehen und ihm das Auto erklären, ihn mit Belegen und Quittungen bombardieren und ggf. auch gleich zeigen, wo er gleichwertige Ersatzfahrzeuge finden kann.

Ich könnte nun noch die ganze Seite voll schreiben, aber einfacher ist es, :
wenn es mal soweit ist, klingelt mich einfach an.

Viele Grüße

Orakel ääähh Quattro-Lisa!!

P.S.:
Sollte widererwartend mal ein Kaskoschaden eintreten, so ist die Versicherung weisungsbefugt. Sie kann dann bestimmen (nur im Kasko-Fall), welcher SV das Auto begutachtet.
Wenn dieser SV den Schaden oder den Wert nicht ordnungsgemäß wieder gibt, könnt Ihr nach einen anderen Sachverständigen zur Hilfe heranziehen.
Ihr habt alle bei Abschluß einer Kaskoversicherung eine "AKB" ausgehändigt bekommen. Lest Euch die §§ 13, Abs.1, Ersatzleistung, §§ 14 Sachverständigenverfahren und §§ 15 Zahlung der Entschädigung einmal durch.

Q-L
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Allrounder Boml



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BeitragVerfasst am: 02.02.2006 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Shocked und was kostet so ein wertgutachten?
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LG Anna
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quattro-lisa



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BeitragVerfasst am: 02.02.2006 10:53    Titel: Kosten Antworten mit Zitat

Hallo Anna, die kosten für so ein GA sind natürlich unterschiedlich!
für ein Standartgutachten, d.h. Serienfahrzeug ohne große Umbauten berechne ich 150 € zzgl. Fahrt- , Nebenkosten u. Mwst.

Ist es ein Totalumbau mit mit DVD und Bildschirm in den Kopfstützen, Motor geändert, Fahrwerk geändert, Getriebe geändert, Innenausstattung geändert.... u.s.w. dann kommt es natürlich auch auf den Arbeitsaufwand drauf an.
Wenn so eine Liste von 3-4 Din A 4 Seiten an Umbauteilen abzuarbeiten ist, kann so ein GA auch schon bis und über 500 € liegen.

Beispiel:
Audi S6 Serie "von der Stange" Wert ca: 55.000,- € Kosten des GA: ca 150,- € + Nebenkosten.

VW-Golf (auch Country mit Umbauten)Wert ca.: 55.000,- € = Kosten des GA: ca. 550,- € + Nebenkosten.

Was andere Kfz-SV für soetwas berechnen, weiss ich nicht...
Wink
Grüße

Q-L
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